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TuS Koblenz scheitert auch mit Berufung im Platzstreit

Der sportjuristische Streit um das Oberligaspiel zwischen dem TSV Gau-Odernheim und der TuS Koblenz ist entschieden. Das Verbandsgericht des Fußball-Regional-Verbandes Südwest hat die Berufung der Koblenzer zurückgewiesen. Damit bleibt es bei der 1:5-Niederlage der Schängel vom 30. August.

Ausgetragen worden war die Begegnung nicht in Gau-Odernheim, sondern auf dem Ausweichplatz des TuS Gau-Heppenheim. Schon vor dem Anpfiff hatte die TuS Zweifel daran geäußert, ob das Spielfeld den Vorgaben für die Oberliga entspricht. Der Verein informierte nach eigenen Angaben sowohl den Gastgeber und den Staffelleiter als auch das Schiedsrichtergespann über seine Bedenken. Zugleich kündigten die Koblenzer einen möglichen Protest an.

Die anschließende Vermessung bestätigte zumindest einen Teil der Kritik. An der Mittellinie war das Spielfeld 59,35 Meter breit, an der schmalsten Stelle sogar nur 57,20 Meter. Die in der Spielordnung für Ausnahmefälle genannte Untergrenze von 60 Metern wurde damit unterschritten. Hinzu kam, dass der Platz nicht vollständig rechteckig verlief, sondern zu einer Seite hin schmaler wurde.

Trotzdem hatte bereits die Spruchkammer den Protest der TuS abgelehnt. Der Verein wollte diese Entscheidung überprüfen lassen und ging in Berufung. Doch auch die zweite und zugleich letzte Instanz sah keinen ausreichenden Grund, die Spielwertung aufzuheben.

Entscheidend war die Auslegung der Spielordnung. Das Verbandsgericht wertete die dort genannten Platzmaße als Soll-Vorschrift. Die 60 Meter seien demnach keine zwingende Grenze, sondern lediglich eine mögliche Toleranzuntergrenze. Zusätzlich verwies das Gericht auf die allgemeinen Fußballregeln des DFB. Diese erlauben bei nicht internationalen Spielen eine Spielfeldbreite zwischen 45 und 90 Metern.

Auch die Abweichung von bis zu 2,80 Metern stufte das Gericht lediglich als geringfügig ein. Beide Mannschaften hätten unter denselben Bedingungen gespielt. Besondere Umstände, die den Ausgang der Partie einseitig beeinflusst hätten, seien nicht erkennbar gewesen. Der deutliche 5:1-Erfolg des TSV Gau-Odernheim behält deshalb vollständig seine Gültigkeit.

Die TuS akzeptiert die letztinstanzliche Entscheidung, bleibt inhaltlich aber bei ihrer bisherigen Haltung. Aus Sicht des Vereins sollten verbindliche Vorgaben gerade im überregionalen Spielbetrieb zuverlässig eingehalten werden. Dass selbst eine Unterschreitung der vorgesehenen Ausnahmegrenze und ein trapezförmiger Platz nicht für einen erfolgreichen Protest ausreichen, dürfte deshalb auch über diesen Einzelfall hinaus für Diskussionen sorgen.

Für die Mannschaft ist das Kapitel nun beendet. Sportlich richtet sich der Blick wieder auf das Stadion Oberwerth. Dort empfängt die TuS am Samstag, 17. Oktober, um 14 Uhr den FC Emmelshausen-Karbach. Nach dem abgeschlossenen Verfahren können sich die Koblenzer nun wieder vollständig auf das konzentrieren, was auf dem Rasen passiert.

Spielvorschau · Spieltag 13
TuS Koblenz Heimteam
VS
FC Emmelshausen-Karbach Auswärtsteam
Oberliga Rheinland-Pfalz/SaarZum Spiel →