Der Streit um die Wertung des Oberliga-Spiels zwischen dem TSV Gau-Odernheim und der TuS Koblenz geht in die nächste Runde. Die Schängel haben gegen das Urteil der Spruchkammer des Fußball-Regional-Verbandes Südwest Berufung eingelegt. Damit wird der Fall nun von der nächsten sportgerichtlichen Instanz überprüft.
Ausgangspunkt ist die Begegnung vom 29. August. Gau-Odernheim gewann das Heimspiel gegen die zuvor ungeschlagene TuS überraschend deutlich mit 5:1. Gespielt wurde allerdings nicht am eigentlichen Spielort, sondern auf dem Rasenplatz des TuS Gau-Heppenheim. Der Platz in Gau-Odernheim war nach den heißen Sommerwochen nicht bespielbar.
TuS meldete bereits vor dem Spiel Bedenken an
Schon vor der Partie hatte die TuS Zweifel daran geäußert, ob das Ausweichspielfeld den Vorgaben für die Oberliga entspricht. Nach Vereinsangaben wurde die Austragung in Gau-Heppenheim deshalb bereits im Vorfeld abgelehnt. Der Verband setzte das Spiel dennoch dort an.
Nach der Niederlage legten die Koblenzer offiziell Protest gegen die Spielwertung ein. Im Mittelpunkt stand die Breite des Spielfeldes. Die Spielordnung sieht für Oberligaplätze grundsätzlich eine Größe von 105 mal 68 Metern vor. Zulässige Ausnahmen bewegen sich bei der Breite zwischen 60 und 75 Metern, bei der Länge zwischen 100 und 110 Metern.
Eine erste Messung der TuS hatte lediglich 52 Meter ergeben. Diese Zahl bestätigte sich bei einer späteren Vermessung durch ein Fachbüro zwar nicht. Allerdings zeigte sich dabei, dass der Platz tatsächlich nicht überall die verlangte Mindestbreite erreichte.
An den beiden Torauslinien wurden 61 beziehungsweise 57,2 Meter gemessen. Auf Höhe der Mittellinie waren es 59,4 Meter. Die Seitenlinien wiesen mit rund 100,5 Metern dagegen die erforderliche Länge auf. Das Spielfeld war somit kein exaktes Rechteck – und an mehreren Stellen schmaler als die vorgeschriebenen 60 Meter.
Spruchkammer erkennt Abweichung an, weist Protest aber zurück
Am 23. September entschied die Spruchkammer, den Koblenzer Protest abzulehnen. Bemerkenswert ist dabei, dass das Gericht die Abweichungen von den vorgegebenen Spielfeldmaßen nach Angaben der TuS ausdrücklich feststellte.
Für eine Änderung der Spielwertung reichte dieser Regelverstoß in erster Instanz dennoch nicht aus. Nach Berichten des SWR argumentierten die Sportrichter unter anderem damit, dass die Bedingungen für beide Mannschaften identisch gewesen seien. Zudem müsse eine Regelwidrigkeit das Spiel maßgeblich beeinflusst haben, damit das Resultat aufgehoben werde.
Genau diese Entscheidung lässt die TuS nun überprüfen. Inhaltlich möchte sich der Verein während des laufenden Verfahrens nicht weiter äußern. Wann mit einer Entscheidung über die Berufung zu rechnen ist, steht noch nicht fest.
Gau-Odernheim verteidigt den sportlichen Erfolg
Der TSV Gau-Odernheim hatte den Protest von Beginn an zurückgewiesen und betont, dass die Begegnung ordnungsgemäß angesetzt, angepfiffen und vollständig ausgetragen worden sei. Der Verein sieht den deutlichen Sieg als sportlich verdient an. Gleichzeitig war es der TSV selbst, der nach den ersten Diskussionen ein professionelles Vermessungsbüro beauftragte.
Bis zur Entscheidung in der nächsten Instanz bleibt das 5:1 bestehen. Der Fall dreht sich inzwischen aber längst nicht mehr allein um dieses Ergebnis. Grundsätzlich muss geklärt werden, welche Folgen es hat, wenn ein Spielfeld nachweislich nicht den vorgeschriebenen Maßen entspricht, selbst dann, wenn beide Mannschaften unter denselben Bedingungen gespielt haben.
